In der Schadenregulierung lassen sich auch für uns als langjährig erfahrenem Makler bei den Versicherern wechselnde Ansprechpartner aufgrund von „Compliance“(ordnungsgemäße Geschäftsführung) nicht vermeiden. Wir haben aber unternehmensintern die nötigen Kontakte, um bei falscher und/oder langsamer Bearbeitung intervenieren zu können. Aufgrund der persönlichen und kundenorientierten Ansprechpartner bei Glas NRW finden wir hier eine optimale Situation vor. Wesentlich für den Versicherungsnehmer ist auch die Begutachtung der Schäden. Bei unseren Partnern werden Schäden nicht durch externe Billigorganisationen untersucht, die den Versicherern bestimmte Ersparnisse bezogen auf die Kundenforderungen garantieren, sondern von festangestellten Schadenregulierern besichtigt. Vertragssanierungen kommen bei uns in allen drei Sparten nicht überraschend nach einem regulierten Schaden, was das unangenehme Gefühl weckt, als wolle man einen Teil des gerade ausgezahlten Geldes wieder zurück haben, sondern es gibt bei uns nach einem regulierten Schaden einen Warnhinweis im Falle schlechter Schadenquote, dass bei weiteren Schadenmeldungen Veränderungen der Vertragskonditionen geprüft werden müssen. Dabei betreiben wir keine Rosinenpickerei: Wer z.B. mehrere Gebäude versichert hat, muss keine Sanierung befürchten, wenn nur ein Gebäude schlecht verläuft, sondern es wird stets die Schadenquote der Vertragsgesamtheit berücksichtigt.
Über den Autor: Harald Roemer
Assessor jur.