Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Selbstnutzer regelmäßig in der Privathaftpflicht enthalten, während sie für vermietete Objekte separat abgeschlossen wird, sofern sie nicht pauschal für alle Objekte in der Betriebshaftpflicht eines Unternehmens mitversichert ist. Viele Vermieter haben bislang auf diesen Schutz verzichtet, weil sie sich maximal einen Arm- oder Beinbruch im Winter von Passanten vorstellen konnten. Nun wurde aber zum 01.01.18 branchenweit das sog. Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer aufgehoben. Dieses war 1961 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschlossen worden, um bei einem Übergreifen des Feuers auf Nachbargrundstücke oder -wohnungen den Inhaber der brandverursachenden Wohnung bzw. des Grundstückes vor einer Existenzvernichtung zu schützen. Mit der Abschaffung dieses Abkommens kann nun wieder der Eigentümer der Wohnung bzw. des Grundstückes, wo der Brand ausgebrochen ist und auf Nachbarn übergegriffen hat, verschuldensunabhängig auf Ersatz des Nachbarschadens in Regress genommen werden, sei es vom Nachbarn oder dessen Versicherung. Damit ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für jeden Vermieter sinnvoll und existenzsichernd. Bei uns kostet dieser Schutz z.B. jährlich brutto 6,55 € je Wohnung bei einer Versicherungssumme von 10 Mio. € und in diesem Preis sind bereits Öltanks bis 10.000 Liter mit der Gewässerschadenhaftpflicht enthalten.