Hier finden Sie Aktuelles  rund um das Thema Versicherungen in Zusammenarbeit mit unserem Versicherungspartner HHB

Der aktuelle Versicherungstipp
KFZ-Flotten günstig versichern

Es ist Ihnen sicherlich bekannt: Wenn Sie die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen wollen, haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit Ihrer Versicherung. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Stichtag ist also der 30. November. Diesen Anlass möchten wir nutzen, um Sie im Rahmen unseres aktuellen Versicherungstipps über KFZ-Flottenversicherungen zu informieren. Hier handelt es sich um eine einzige, aber umfassende Kfz-Police, die als Rahmenvertrag sämtliche Fahrzeuge eines Unternehmens abdeckt.
Flotten- bzw. Fuhrparkversicherungen werden für Betriebe und Selbstständige angeboten, die über eine bestimmte Mindestmenge von Kraftfahrzeugen verfügen. Die Prämien bei einer derartigen Versicherung sind günstiger, als wenn das Unternehmen separate Verträge für jedes Fahrzeug abschließen würde.
Der Versicherungsmakler Harald Römer bei dem mit uns kooperierenden Maklerbüro HHB Versicherungen weist darauf hin, dass es zwischenzeitlich diverse Möglichkeiten einer Flottenversicherung gibt, sogar schon ab 2 Fahrzeugen, was aus Sicht von Harald Römer aber nicht sinnvoll ist. Er weist auf einen Rahmenvertrag von HHB hin der, der auch für Handel und Dienstleister nutzbar ist.
Dieser Rahmenvertrag sieht eine Mindestanzahl von 5 Fahrzeugen vor, was ohne Stückzahlbeschränkung auch private Fahrzeuge mit abweichendem Halter sein dürfen. Hier gibt es dann eine Stückprämie je PKW, Lieferwagen, LKW und Anhänger, die bis zu einem Anschaffungspreis von 150.000.- € netto je PKW und 300.000.- € netto je Nutzfahrzeug gilt (bei höheren Werten werden die Prämien individuell verhandelt).
Ab 30 Fahrzeugen gibt es die sehr verwaltungsarme Möglichkeit des Jahresprämienmodells bei dem auch ohne Mengenbeschränkung private Fahrzeuge versichert werden können. Hier wird eine Jahresprämie für die gesamte Flotte gebildet, wobei alle Fahrzeuge vollkaskoversichert sind und es auch für die gesamte Vertragsdauer bleiben. Zu- und Abgänge während der Vertragslaufzeit führen zu keinen Prämienforderungen oder -erstattungen.
Zum 01.11. jeden Jahres wird die Stückzahl der Fahrzeuge geprüft. Hat sich die Stückzahl bezogen auf die Ausgangszahl nicht um mehr als 10 % erhöht oder verringert, bleibt die Prämie für das Folgejahr gleich (Beispiel: die Flotte startet mit 50 Fahrzeugen. Bewegt sich die Flotte zum 01.11. des Folgejahres in einem Rahmen von 45 bis 55 Stück, verändert sich die Prämie nicht). Beträgt die Abweichung mehr als10 %, wird nur für die zweite Jahreshälfte die über 10 % hinausgehende Stückzahl nachberechnet oder erstattet. Bezogen auf das vorgenannte Beispiel: Hat die Flotte zum Stichtag 57 Fahrzeuge, wird für 2 Fahrzeuge eine Nacherhebung für die zweite Jahreshälfte vorgenommen, bei 43 Fahrzeugen erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Neben der Verwaltungsarmut dieses Modells, das ständige Hin- und Herüberweisungen vermeidet, kommt es vor allem wachsenden Betrieben zugute, weil ein Flottenzuwachs bis 10 % de facto kostenlos versichert wird und ein darüber hinaus gehender Zuwachs mit nur einer halben Jahresprämie startet. Ein konkretes Beispiel: Ein Tankreinigungs- und wartungsbetrieb, der mit 42 Fahrzeugen 2013 gestartet ist und heute 46 hat, zahlt jährlich brutto 43.570.- €, wobei sich in der Flotte auch schwere Tankfahrzeuge befinden, die bei manchen Versicherern unerwünscht sind. Und: Je länger eine Flotte im Rahmenvertrag verbleibt, umso mehr bildet sich ein Durchschnittskosteneffekt bei den Schadenquoten. Es werden also schlechte Jahre durch Gute kompensiert. Bei der jährlich mit dem Versicherer erfolgenden Verhandlung zur Prämienentwicklung wird darüber hinaus nicht nur die gesamte Laufzeit eines Vertrages berücksichtigt, sondern auch weitere Verträge des Kunden bei diesem Versicherer und sein Entwicklungspotential. Übrigens: Großschäden, werden bei der Ermittlung der Schadenquote nur bis 50.000.- € berücksichtigt.
Unser Versicherungsmakler weist darauf hin, dass diese Modelle schon seit 12 Jahren gut funktionieren und dass dies auch zukünftig so sein wird. Es geht also nicht um Lockvogelprämien im Sinne eines jährlichen Vertragswechsels, sondern um Nachhaltigkeit, was auch dem Geschäftsprinzip von Glasversicherung NRW entspricht.
Dazu kommt ein umfassendes Dienstleistungspaket unseres Versicherungsmaklers. Schadenmeldungen laufen telefonisch über HHB, es müssen keine Schadenanzeigen ausgefüllt werden. Vor der Jahresverhandlung mit dem Versicherer wird geprüft, ob der Rückkauf von Kleinschäden bis 1.000.- € für den Kunden zur Vermeidung einer Prämienerhöhung sinnvoll ist und es wird ggf. eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Schutzbriefe sind bei PKWs und Lieferwagen automatisch eingeschlossen und auch sonst enthalten die Rahmenverträge zahlreiche Leistungserweiterungen über die sie Herr Römer gern informiert. Im Gegensatz zu manchen
großen Branchentarif endet der Rahmenvertrag ab einer bestimmten Schadenquote auch nicht automatisch. Laut Herrn Römer wurde noch kein Kunde gekündigt, sondern er erhält bei andauernd schlechtem Schadenverlauf ein angemessenes Anpassungsangebot.

Sinnvoll und existenzsichernd: Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Selbstnutzer regelmäßig in der Privathaftpflicht enthalten, während sie für vermietete Objekte separat abgeschlossen wird, sofern sie nicht pauschal für alle Objekte in der Betriebshaftpflicht eines Unternehmens mitversichert ist. Viele Vermieter haben bislang auf diesen Schutz verzichtet, weil sie sich maximal einen Arm- oder Beinbruch im Winter von Passanten vorstellen konnten. Nun wurde aber zum 01.01.18 branchenweit das sog. Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer aufgehoben. Dieses war 1961 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschlossen worden, um bei einem Übergreifen des Feuers auf Nachbargrundstücke oder -wohnungen den Inhaber der brandverursachenden Wohnung bzw. des Grundstückes vor einer Existenzvernichtung zu schützen. Mit der Abschaffung dieses Abkommens kann nun wieder der Eigentümer der Wohnung bzw. des Grundstückes, wo der Brand ausgebrochen ist und auf Nachbarn übergegriffen hat, verschuldensunabhängig auf Ersatz des Nachbarschadens in Regress genommen werden, sei es vom Nachbarn oder dessen Versicherung. Damit ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für jeden Vermieter sinnvoll und existenzsichernd. Bei uns kostet dieser Schutz z.B. jährlich brutto 6,55 € je Wohnung bei einer Versicherungssumme von 10 Mio. € und in diesem Preis sind bereits Öltanks bis 10.000 Liter mit der Gewässerschadenhaftpflicht enthalten..

Harald Römer
Assessor jur.
www.hhbock.de

Unsere Stärke: Spezialangebote

In der Rechtsschutzversicherung haben wir besondere Expertise und Sonderkonditionen für die Mitglieder der Glasversicherung-NRW. Für die Vermieter unter Ihnen bieten wir einen attraktiven Vermieterrechtsschutz. Wer bereits Mitglied bei Haus und Grund ist, für den haben wir einen reinen Gerichtsschutz als Ergänzung. Und während im Rechtsschutz früher mal mehr aus- als eingeschlossen war, bieten wir auch jenseits der Vermietung überall dort Schutz, wo es teuer werden kann: Bau- und Erbrecht, Scheidung und Unterhaltssachen (auch bei einem Regress für die Pflegekosten der eigenen Eltern), Erschließungs- und Anliegerabgaben, Enteignungsverfahren, Studienplatzklagen und auch den Firmenvertragsrechtsschutz für gerichtliche Vertragsstreitigkeiten von Firmen mit Kunden, Lieferanten, Anwälten, Steuerberatern etc.. Standardmäßig haben wir einen erweiterten Strafrechtsschutz in den Privatprodukten. Wenn Sie z.B. eines Vorsatzdeliktes beschuldigt werden, bieten wir für Firmen den Spezial-Strafrechtsschutz, für Manager den Anstellungsvertragsrechtsschutz und vieles mehr.

Harald Römer
Assessor jur.
www.hhbock.de

Auch der Inhalt ist wichtig

Nachdem wir bereits die Bedeutung der Schadenregulierung und des Sanierungsverhaltens von Versicherern dargestellt haben, was leider bei Qualitätstests wegen des damit verbundenen Aufwandes oft außer Betracht bleibt, wollen wir uns dem Vertragsinhalt als der dritten wichtigen Säule des Gesamtpaketes zuwenden, wo wir ebenfalls viel zu bieten haben: in der Gebäudeversicherung Rückstauversicherung ohne Rückstauklappe, Graffiti und andere böswillige Beschädigungen bis 25.000.- €, Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes versichern wir ohne Dichtheitsprüfung bis 10.000.- €, die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in Höhe der Versicherungssumme, Fotovoltaik- und Solaranlagen nach Art der Elektronikversicherung, Schäden durch Terror und innere Unruhen (z.B. beim Hamburger G 20-Gipfel 2017) ohne Selbstbeteiligung (SB), Nutzwärme- und Sengschäden u.v.m. Zum wichtigen Unterversicherungsverzicht gelangen wir durch Wertermittlungsbögen oder Flächentarife oder einem Stückprämienmodell ab 15 Wohnungen. In der Hausratversicherung verzichten wir für die sog. Elementardeckung (u.a. regenbedingte Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben) auf eine Prüfung der Grundstückslage und versichern auch gewässernahe Grundstücke ohne Zuschlag. Den Fahrraddiebstahl versichern wir dort pauschal mit 5 % der Versicherungssumme, um gerade dem Trend der älteren Generation zu e-bikes Rechnung zu tragen. Wir halten es für sinnvoll, Hausrat und Gebäude beim selben Versicherer abzuschließen, weil häufig beides vom Schaden betroffen ist und somit die Regulierung aus einer Hand mit nur einer Besichtigung und ohne Abgrenzungsprobleme erfolgt. Und von den sog. treuhänderischen Prämienerhöhungen, die im Gebäudebereich ab VGB 2008 im Schnitt alle drei Jahre erfolgen, befreien wir solche Kunden, die bei uns mindestens zwei gut verlaufende Gebäude- und eine Hausratversicherung unterhalten.

Harald Römer
Assessor jur.
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Unsere Prioritäten bei der Schadenregulierung

In der Schadenregulierung lassen sich auch für uns als langjährig erfahrenem Makler bei den Versicherern wechselnde Ansprechpartner aufgrund von „Compliance“(ordnungsgemäße Geschäftsführung) nicht vermeiden. Wir haben aber unternehmensintern die nötigen Kontakte, um bei falscher und/oder langsamer Bearbeitung intervenieren zu können. Aufgrund der persönlichen und kundenorientierten Ansprechpartner bei Glas NRW finden wir hier eine optimale Situation vor. Wesentlich für den Versicherungsnehmer ist auch die Begutachtung der Schäden. Bei unseren Partnern werden Schäden nicht durch externe Billigorganisationen untersucht, die den Versicherern bestimmte Ersparnisse bezogen auf die Kundenforderungen garantieren, sondern von festangestellten Schadenregulierern besichtigt. Vertragssanierungen kommen bei uns in allen drei Sparten nicht überraschend nach einem regulierten Schaden, was das unangenehme Gefühl weckt, als wolle man einen Teil des gerade ausgezahlten Geldes wieder zurück haben, sondern es gibt bei uns nach einem regulierten Schaden einen Warnhinweis im Falle schlechter Schadenquote, dass bei weiteren Schadenmeldungen Veränderungen der Vertragskonditionen geprüft werden müssen. Dabei betreiben wir keine Rosinenpickerei: Wer z.B. mehrere Gebäude versichert hat, muss keine Sanierung befürchten, wenn nur ein Gebäude schlecht verläuft, sondern es wird stets die Schadenquote der Vertragsgesamtheit berücksichtigt.

Harald Römer
Assessor jur.
www.hhbock.de

Warum wir die Glasversicherung NRW vermitteln

Als Versicherungsmakler vermitteln wir im Glasbereich seit 18 Jahren Glas NRW. Warum ? Persönliche Ansprechpartner statt Hotlines, Gespräche auf Vertrauens- statt Misstrauensbasis, flexible und individuelle Vertragsgestaltungen auch jenseits der Tarife möglich, preisstabile Produkte statt laufender Indexanpassungen, kundenorientierte und unbürokratische Schadenregulierung, keine Vertragskündigungen bei schlechtem Schadenverlauf ohne vorheriges Anpassungsangebot. Damit hebt sich Glas NRW so positiv von den sog. Kompositversicherungen ab, dass wir auf die bequeme Verlockung verzichten, Glas im Rahmen der Hausrat oder Geschäftsinhaltsversicherung abzuschließen. Doch kein Kunde lebt von der Glasversicherung allein, er wird regelmäßig auch die größeren Risiken Hausrat, Gebäude und evtl. Rechtsschutz abschließen wollen und so haben wir uns in vielen Jahren bemüht, in diesen Sparten Produktpartner zu finden, die dem Niveau von Glas NRW entsprechen. Gerade in der Gebäudeversicherung tummeln sich viele Versicherer mit Lockvogelangeboten, die dann die Verträge nach dem ersten oder zweiten Leitungswasserschaden kündigen, weil sie daraus auf einen Sanierungsbedarf des Netzes schließen und den nächsten Schaden nicht mehr erleben möchten. Wir haben hingegen in allen drei Sparten mit unseren Produktpartnern vereinbart, dass es auch bei schlechtem Schadenverlauf keine Kündigungen ohne vorheriges Anpassungsangebot gibt und daran halten sich die Produktgeber seit über 15 Jahren.

Harald Römer
Assessor jur.
www.hhbock.de