Es ist Ihnen sicherlich bekannt: Wenn Sie die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen wollen, haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit Ihrer Versicherung. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Stichtag ist also der 30. November. Diesen Anlass möchten wir nutzen, um Sie im Rahmen unseres aktuellen Versicherungstipps über KFZ-Flottenversicherungen zu informieren. Hier handelt es sich um eine einzige, aber umfassende Kfz-Police, die als Rahmenvertrag sämtliche Fahrzeuge eines Unternehmens abdeckt.
Flotten- bzw. Fuhrparkversicherungen werden für Betriebe und Selbstständige angeboten, die über eine bestimmte Mindestmenge von Kraftfahrzeugen verfügen. Die Prämien bei einer derartigen Versicherung sind günstiger, als wenn das Unternehmen separate Verträge für jedes Fahrzeug abschließen würde.
Der Versicherungsmakler Harald Römer bei dem mit uns kooperierenden Maklerbüro HHB Versicherungen weist darauf hin, dass es zwischenzeitlich diverse Möglichkeiten einer Flottenversicherung gibt, sogar schon ab 2 Fahrzeugen, was aus Sicht von Harald Römer aber nicht sinnvoll ist. Er weist auf einen Rahmenvertrag von HHB hin der, der auch für Handel und Dienstleister nutzbar ist.
Dieser Rahmenvertrag sieht eine Mindestanzahl von 5 Fahrzeugen vor, was ohne Stückzahlbeschränkung auch private Fahrzeuge mit abweichendem Halter sein dürfen. Hier gibt es dann eine Stückprämie je PKW, Lieferwagen, LKW und Anhänger, die bis zu einem Anschaffungspreis von 150.000.- € netto je PKW und 300.000.- € netto je Nutzfahrzeug gilt (bei höheren Werten werden die Prämien individuell verhandelt).
Ab 30 Fahrzeugen gibt es die sehr verwaltungsarme Möglichkeit des Jahresprämienmodells bei dem auch ohne Mengenbeschränkung private Fahrzeuge versichert werden können. Hier wird eine Jahresprämie für die gesamte Flotte gebildet, wobei alle Fahrzeuge vollkaskoversichert sind und es auch für die gesamte Vertragsdauer bleiben. Zu- und Abgänge während der Vertragslaufzeit führen zu keinen Prämienforderungen oder -erstattungen.
Zum 01.11. jeden Jahres wird die Stückzahl der Fahrzeuge geprüft. Hat sich die Stückzahl bezogen auf die Ausgangszahl nicht um mehr als 10 % erhöht oder verringert, bleibt die Prämie für das Folgejahr gleich (Beispiel: die Flotte startet mit 50 Fahrzeugen. Bewegt sich die Flotte zum 01.11. des Folgejahres in einem Rahmen von 45 bis 55 Stück, verändert sich die Prämie nicht). Beträgt die Abweichung mehr als10 %, wird nur für die zweite Jahreshälfte die über 10 % hinausgehende Stückzahl nachberechnet oder erstattet. Bezogen auf das vorgenannte Beispiel: Hat die Flotte zum Stichtag 57 Fahrzeuge, wird für 2 Fahrzeuge eine Nacherhebung für die zweite Jahreshälfte vorgenommen, bei 43 Fahrzeugen erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Neben der Verwaltungsarmut dieses Modells, das ständige Hin- und Herüberweisungen vermeidet, kommt es vor allem wachsenden Betrieben zugute, weil ein Flottenzuwachs bis 10 % de facto kostenlos versichert wird und ein darüber hinaus gehender Zuwachs mit nur einer halben Jahresprämie startet. Ein konkretes Beispiel: Ein Tankreinigungs- und wartungsbetrieb, der mit 42 Fahrzeugen 2013 gestartet ist und heute 46 hat, zahlt jährlich brutto 43.570.- €, wobei sich in der Flotte auch schwere Tankfahrzeuge befinden, die bei manchen Versicherern unerwünscht sind. Und: Je länger eine Flotte im Rahmenvertrag verbleibt, umso mehr bildet sich ein Durchschnittskosteneffekt bei den Schadenquoten. Es werden also schlechte Jahre durch Gute kompensiert. Bei der jährlich mit dem Versicherer erfolgenden Verhandlung zur Prämienentwicklung wird darüber hinaus nicht nur die gesamte Laufzeit eines Vertrages berücksichtigt, sondern auch weitere Verträge des Kunden bei diesem Versicherer und sein Entwicklungspotential. Übrigens: Großschäden, werden bei der Ermittlung der Schadenquote nur bis 50.000.- € berücksichtigt.
Unser Versicherungsmakler weist darauf hin, dass diese Modelle schon seit 12 Jahren gut funktionieren und dass dies auch zukünftig so sein wird. Es geht also nicht um Lockvogelprämien im Sinne eines jährlichen Vertragswechsels, sondern um Nachhaltigkeit, was auch dem Geschäftsprinzip von Glasversicherung NRW entspricht.
Dazu kommt ein umfassendes Dienstleistungspaket unseres Versicherungsmaklers. Schadenmeldungen laufen telefonisch über HHB, es müssen keine Schadenanzeigen ausgefüllt werden. Vor der Jahresverhandlung mit dem Versicherer wird geprüft, ob der Rückkauf von Kleinschäden bis 1.000.- € für den Kunden zur Vermeidung einer Prämienerhöhung sinnvoll ist und es wird ggf. eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Schutzbriefe sind bei PKWs und Lieferwagen automatisch eingeschlossen und auch sonst enthalten die Rahmenverträge zahlreiche Leistungserweiterungen über die sie Herr Römer gern informiert. Im Gegensatz zu manchen großen Branchentarif endet der Rahmenvertrag ab einer bestimmten Schadenquote auch nicht automatisch. Laut Herrn Römer wurde noch kein Kunde gekündigt, sondern er erhält bei andauernd schlechtem Schadenverlauf ein angemessenes Anpassungsangebot.