Nachdem wir bereits die Bedeutung der Schadenregulierung und des Sanierungsverhaltens von Versicherern dargestellt haben, was leider bei Qualitätstests wegen des damit verbundenen Aufwandes oft außer Betracht bleibt, wollen wir uns dem Vertragsinhalt als der dritten wichtigen Säule des Gesamtpaketes zuwenden, wo wir ebenfalls viel zu bieten haben: in der Gebäudeversicherung Rückstauversicherung ohne Rückstauklappe, Graffiti und andere böswillige Beschädigungen bis 25.000.- €, Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes versichern wir ohne Dichtheitsprüfung bis 10.000.- €, die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in Höhe der Versicherungssumme, Fotovoltaik- und Solaranlagen nach Art der Elektronikversicherung, Schäden durch Terror und innere Unruhen (z.B. beim Hamburger G 20-Gipfel 2017) ohne Selbstbeteiligung (SB), Nutzwärme- und Sengschäden u.v.m. Zum wichtigen Unterversicherungsverzicht gelangen wir durch Wertermittlungsbögen oder Flächentarife oder einem Stückprämienmodell ab 15 Wohnungen. In der Hausratversicherung verzichten wir für die sog. Elementardeckung (u.a. regenbedingte Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben) auf eine Prüfung der Grundstückslage und versichern auch gewässernahe Grundstücke ohne Zuschlag. Den Fahrraddiebstahl versichern wir dort pauschal mit 5 % der Versicherungssumme, um gerade dem Trend der älteren Generation zu e-bikes Rechnung zu tragen. Wir halten es für sinnvoll, Hausrat und Gebäude beim selben Versicherer abzuschließen, weil häufig beides vom Schaden betroffen ist und somit die Regulierung aus einer Hand mit nur einer Besichtigung und ohne Abgrenzungsprobleme erfolgt. Und von den sog. treuhänderischen Prämienerhöhungen, die im Gebäudebereich ab VGB 2008 im Schnitt alle drei Jahre erfolgen, befreien wir solche Kunden, die bei uns mindestens zwei gut verlaufende Gebäude- und eine Hausratversicherung unterhalten.
Über den Autor: Harald Roemer
Assessor jur.