Hier finden Sie Aktuelles  rund um das Thema Versicherungen in Zusammenarbeit mit unserem Versicherungspartner T&S Versicherungsmakler GmbH


 

Aktuelles aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) 

Sowohl die Gesetzgebung zur betrieblichen Altersversorgung wie auch die arbeitsgerichtliche Beurteilung diesbezüglich strittiger Themen unterliegen einem stetigen Wandel.

Aktueller / sofortiger Handlungsbedarf ergibt sich nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG):

Ausscheiden eines Mitarbeiters mit einer Zusage als Direktversicherung oder Pensionskasse
Als Arbeitgeber können Sie Ihre Verpflichtung zur Leistung aus einer Direktversicherungs oder Pensionskassenzusage bei vorzeitigem Ausscheiden Ihres Arbeitnehmers auf die Leistung aus dem Versicherungsvertrag begrenzen – die so genannte „versicherungsvertragliche Lösung“ bzw. Anspruchsbegrenzung. Damit dies möglich ist, muss der Versicherungsvertrag bestimmten inhaltlichen Anforderungen entsprechen:

1. Diese Anspruchsbegrenzung gilt nur für als „Beitragsorientierte Leistungszusage“ erteilte Versorgungszusagen,

2. es besteht ein unwiderrufliches Bezugsrecht,

3. es liegen keine Abtretung oder Beleihung des Vertrages und keine Beitragsrückstände vor,

4. die Überschussanteile werden ausschließlich zur Erhöhung der Altersleistung verwendet.

Bislang wurde diese Erklärung zumeist schon mit dem Vertragsabschluss dokumentiert und im Falle eines späteren Ausscheidens des Mitarbeiters nicht erneuert. Die Anspruchsbegrenzung wurde von den Beteiligten als wirksam angesehen. Im Widerspruch zu dieser bisherigen Handhabung hält das BAG diese Erklärung nunmehr nur dann für wirksam, wenn sie in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers abgegeben wird (BAGv. 19.05.2016, AZ 794/14). Die Anspruchsbegrenzung gegenüber Arbeitnehmer und Versicherer muss innerhalb von drei Monaten seit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erklärt werden (§ 2 Abs. 2 bzw. Abs. 3 BetrAVG). Zur weiterhin wirksamen und fristgerechten Vereinbarung einer Anspruchsbegrenzung durch die „versicherungsvertragliche Lösung“ empfehlen wir, künftig Erklärungen an Arbeitnehmer sowie an Versicherer zu verwenden, welche wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Infoservice 2. Ausgabe 2017, PDF

(Quelle:T&S Versicherungsmakler, Webseite)

 


 

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung – Möglichkeiten und Chancen

Das Verständnis der Mitglieder der Guarantee Advisor Group ist es, nicht nur Versicherungen zu vermitteln, sondern auch, Menschen zu helfen und diese zu beraten. Berufsunfähigkeitsrisiken sind eine ernst zu nehmende Angelegenheit und deren Absicherung verlangt nach einem durchdachten Konzept. Ein interessantes Konzept für mittelständische Unternehmen wollen wir hier vorstellen. 

Unterschätzte Gefahr: Armut durch Krankheit.
Krankheiten sind immer häufiger der Auslöser für sozialen Abstieg und Überschuldung. Denn was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr arbeiten kann? In Deutschland wird mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig – in neun von zehn Fällen aufgrund einer Krankheit. Vor diesem Hintergrund klingt es befremdlich, dass mehr als 75 % der Deutschen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben (das ZDFMagazin WISO berichtete entsprechend). 

Es geht um 180.000 Schicksale pro Jahr. Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sind für die Betroffenen häufig verheerend. Neben den gesundheitlichen Problemen steht plötzlich der Lebensstandard auf dem Spiel: Sparguthaben sind schnell aufgezehrt, wenn das Einkommen wegbricht. Für viele Betroffene bedeutet dies einen zusätzlichen Leidensweg durch Armut und sozialen Abstieg, denn die staatliche Unterstützung reicht zum Leben nicht aus – die Versorgungslücke beträgt bis zu 80 %! Wie sollen von nur 20 % der bisherigen Einkünfte die Miete und die Lebenshaltungskosten bezahlt werden? Zusätzliche psychische Belastungen sind die Folge. Mit dieser Ausgangssituation vor Augen haben wir ein richtungsweisendes Konzept unter Einbeziehung der Arbeitgeber, der Versicherer und des Gesetzgebers erarbeitet: Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Konzept bietet umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmer und ist zudem für die meisten finanzierbar.

Sicherheit geht auch günstig, einfach und fair.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Infoservice 1. Ausgabe 2017, PDF

(Quelle:T&S Versicherungsmakler, Webseite)